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GRUNDSÄTZLICHES

AUFGABEN UND ZIELE

Das Psychotherapeutische Propädeutikum ist der erste Ausbildungsabschnitt der Psychotherapieausbildung (Grundausbildung). Es hat die Aufgabe, in theoretische und praktische Grundlagen und Grundkonzepte der Psychotherapie einzuführen, erste Erfahrungen in Arbeitsfeldern psychosozialer Versorgung zu ermöglichen, zur Selbstreflexion und Aufarbeitung eigener Erfahrungen anzuregen und der persönlichen Eignungsfindung zu dienen. Der positive Abschluß des Propädeutikums ist Voraussetzung für den Eintritt in das Psychotherapeutische Fachspezifikum in einer der vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannten psychotherapeutischen Schulen. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie bildet das Psychotherapiegesetz vom 7. Juni 1990 (BGBl. Nr. 361/1990). 
 
Der Universitätslehrgang dient weiters der universitären Fort- und Weiterbildung (§ 2, Abs.2, Ziffer 3 und § 23 Universitäts-Studiengesetz) und als wissenschaftliche praxisorientierte Ausbildungsmöglichkeit zur Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung universitärer Studiengänge insbesondere sozialwissenschaftlicher Studien.

Wichtige Informationen zum neuen Psychotherapiegesetz (PThG 2024) ab 2026

Mit dem Inkrafttreten des neuen Psychotherapiegesetzes (PThG 2024) am 01.01.2025 werden für in Ausbildung befindliche Personen (psychotherapeutisches Propädeutikum/psychotherapeutisches Fachspezifikum) entsprechende Übergangsfristen vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass jeweils begonnene Ausbildungen auch nach den derzeitigen Regelungen (PThG 1990) beenden werden können. Wenn Sie also die Psychotherapieausbilung in der alten Form abschließen möchten, müssen Sie das psychotherapeutische Propädeutikum bis längstens 30. September 2030 abschließen. Das psychotherapeutische Fachspezifikum in der bisherigen Form ist bis längstens 1. Oktober 2030 zu beginnen und bis längstens 30. September 2038 abzuschließen. Nach 2038 kann die Psychotherapieausbildung ausschließlich nach dem neuen Psychotherapiegesetz (PThG 2024) abgeschlossen werden. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

INFORMATIONEN FÜR INTERESSENT/-INNEN

Anmeldeschluss: 10. Juli jeden Jahres        

Nächster Lehrgangsbeginn: Oktober jeden Jahres

Aufnahme in den Lehrgang: siehe Zulassungsvorraussetzungen


Lehrveranstaltungszeiten:

Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel an drei Wochentagen statt. Fallweise können Lehrveranstaltungen auch in der vorlesungsfreien Zeit oder in kumulierter Form (z.B. an Wochenenden) angeboten werden.

- Dienstag 17:00 – 20:15
- Donnerstag 17:00 – 20:15
- Freitag 14:30 – 19:30

Alle Informationen zum ULG Psychotherapeutisches Propädeutikum an der PLUS: Broschüre (ULG PP PLUS)

INFORMATIONEN FÜR TEILNEHMER/-INNEN
 

1. Psychotherapiegesetz: PThG 1990 

2. Maßnahmen zur Qualitätssicherung im psychotherapeutischen Propädeutikum: Infoblatt Bundesministerium

3. Informationen zum Thema Selbsterfahrung und Supervision:

 - Informationsblätter:

Selbsterfahrung

Abgrenzung Selbsterfahrung, Supervision, Intervision

Supervisionsrichtlinien

- Anrechnungen von Selbsterfahrungen und Supervisionen: Einzel-und Gruppenselbsterfahrungen sind nur dann anrechenbar, wenn sie in einer in Österreich anerkannten psychotherapeutischen Methode und bei Personen absolviert werden, die als PsychotherapeutInnen in der vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Psychotherapeutenliste eingetragen sind. Supervisionen können nur anerkannt werden, wenn sie von eingetragenen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten geleitet werden. Unter diesen Links können Sie das überprüfen: http://psychotherapie.ehealth.gv.at/ oder http://www.psyonline.at/

 

- Organisation: Einzel-und Gruppenselbsterfahrungen sowie die Praxis-Supervisionen sind selbst zu organisieren. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den "Demonstrationen" Selbsterfahrungsseminare zu organisieren, sofern die jeweiligen Vortragenden dazu bereit sind. Diese Vorgehensweise ist empfehlenswert. Im Übrigen werden Ihnen die an uns übermittelten Seminarangebote bekanntgegeben.

- Wichtiger Hinweis:

Beachten Sie die Informationsblätter! Bitte bedenken Sie, dass Supervision und Selbsterfahrung nicht bei derselben Psychotherapeutin/demselben Psychotherapeuten gemacht werden darf! Der Supervisor/die Supervisorin bzw. SelbsterfahrungstherapeutInnen müssen in der österr. Psychotherapeutenliste (seit mind. 5 Jahren) eingetragen sein. Selbsterfahrung mind. 20 Einzelselbsterfahrungsstunden beinhalten muss. 

4. Informationen zum Thema Praktikum:

- Informationsblatt: Praktikum:


- Listen von Praktikumseinrichtungen: 

Anerkannte Praktikumseinrichtungen (vom Bundesministerium für Gesundheit)


Praktikumseinrichtungen (in Bayern)

Praktikumsanbietern (wo Absolvent/innen Praktika absolviert haben)

GRUNDSÄTZLICHES
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS PSYCHOTHERAPEUTISCHE PROPÄDEUTIKUM UND DAS FACHSPEZIFIKUM

 

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Propädeutikum ab dem 01.01.2025: 

  • Die Handlungsfähigkeit (§ 24 Abs. 1 ABGB) und 

  • Universitätsreife (§ 60 Abs. 2 PThG 2024).

Ab 01.01.2025 ist ein Zugang zum psychotherapeutischen Propädeutikum ohne Matura nur mehr möglich, wenn

  • davor ein Bescheid des Ministeriums ausgestellt wurde,

  • eine Studienberechtigungsprüfung absolviert wurde (gem. § 60 Abs. 2 Z 2)

  • oder ein Diplomabschluss für die „Gesundheits- und Krankenpfleger:in“ sowie die „psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege“ (gem. § 60 Abs. 1 Z 1) absolviert wurde.

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Fachspezifikum ab dem 01.01.2025:

  • die Handlungsfähigkeit (§ 24 Abs. 1 ABGB) und 

  • ein abgeschlossenes Propädeutikum (§ 60 Abs. 5 PThG 2024).


AUFNAHMEVORGANG IN DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG AN DER UNIVERSITÄT SALZBURG 
1) Nachweis der gesetzlichen Aufnahmebedingungen 


2) Teilnahme an einer kostenfreien Informationsveranstaltung am Fachbereich für Erziehungswissenschaft, Erzabt-Klotz-Straße 1, 5020 Salzburg.  Termine der Info-Veranstaltungen finden Sie unter Aktuelles.


3) Einreichung des Aufnahmeantrages sowie Einzahlung der Bearbeitungsgebühr (200€). Einreichung jederzeit bzw. bis spätestens Anmeldeschluss (10.07) per Post oder per Mail an das Sekretariat.

4) Entscheidung über die Aufnahme trifft die Lehrgangsleitung nach Begutachtung des Aufnahmeantrages (beschränkte Teilnehmerzahl).


5) Einzahlung der Einschreibgebühr (2.250€) und der ersten Semestergebühr (950€) nach Erhalt der Aufnahmebestätigung. Mit der Gebühreneinzahlung ist die Aufnahme in den Lehrgang vertragsgültig. 

 

KOSTEN

KOSTEN & GEBÜHREN

Die Kosten für den gesamten Lehrgang betragen € 6.250.-- 

 

Bearbeitungsgebühr € 200,--

fällig innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung
 
Lehrgangsbeitrag-Anzahlung € 2.250,--

fällig unmittelbar nach Aufnahme 
 
Lehrgangsbeitrag pro Semester:
4 x € 950.--

fällig jeweils per 30. September und 28. Februar (ab dem 1. Semester)

 

Studierende, die mehr als die vier vorgesehenen Lehrgangssemester inskribiert sind (z.B. weil sie die Abschlussprüfung erst später ablegen), haben für jedes weitere Semester eine von der Universität vorgeschriebene Grundgebühr für die Nutzung der universitären Einrichtungen im Ausmaß von € 50.- zu entrichten. Änderungen vorbehalten!
 


 

STUDIENPLAN

STUDIENPLAN

Studienplan.png

Pro Semester werden 12 bis 15 Semesterwochenstunden angeboten. Da sich der Lehrgang über zwei Jahre (4 Semester) erstreckt, der Einstieg jedoch jedes Jahr (im Oktober) möglich ist, setzen sich die Studierenden aus zwei Jahrgängen zusammen.

CURRICULUM (Version 2017S)

SEMESTERPLANUNG


 

SEMESTEREINTEILUNG
ANERKENNUNGEN

 

Eine Anerkennung von Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich dann möglich, wenn

a.) die zur Anerkennung eingereichten Lehrveranstaltungen aus einer tertiären Bildungseinrichtung stammen und nach Inhalt, Umfang (Stunden bzw. ECTS-Punkten) und Veranstaltungstyp übereinstimmen.

b.) Ein Anerkennungsantrag (siehe "Formulare") samt Leistungsnachweis (Zeugnisse) und Beschreibung der Lehrveranstaltung(en) bei der Lehrgangsleitung eingereicht und positiv beurteilt wurde.

Eine Anerkennung von Praktika und Selbsterfahrung ist grundsätzlich dann möglich, wenn

a.) die zur Anerkennung eingereichten praktischen Teilen den vorgegebenen Kriterien (siehe "Selbsterfahrung" und "Praktikum") entsprechen und nach Inhalt, Umfang (Stunden) übereinstimmen.

b.) Ein Anerkennungsantrag samt Nachweis (siehe "Formulare") bei der Lehrgangsleitung eingereicht und positiv beurteilt wurde.

Anerkennungen sind mit keiner Reduktion von Kosten verbunden. Sollte ein/e Teilnehmer/in des Lehrgangs jedoch die Grenze von anerkannten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS erreichen, wird der Lehrgangsbeitrag von € 950.-im letzten Semester erlassen. Werden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 35 ECTS anerkannt, werden die letzten 2 Lehrgangsbeiträge á € 950.-erlassen. Die Anerkennungen müssen vor dem Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung beantragt und genehmigt sein.

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Äquivalenzlisten für die Studienfächer Psychologie, Pädagogik und soziale Arbeit können per Mail angefordert werden.


ANERKENNUNGEN

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